Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 259

13.04.1529  / Dienstag nach Misericordia Domini

Transkription

Er Hab ʃolichs geʃehenn Jtem vff denn xvij
artickel ʃagtt der zeuge Er halt den ʃelben
war ʃein Jtem vff den achtzeheʃt(en) ʃagt
der zeūge Er wiß nichts darūon J(tem) vff
denn erʃten artickel ʃagt der zeūge er halt
den ʃelbenn war ʃein Damit der zeūge
ʃ verlaʃʃen vnd iʃt jme Stilzuʃweÿgen wie
recht vffgelegtt vnnd gebottenn Dem-
nach hatt Peter Spengler ʃoliche zeūgen ʃage
vnnd kuntʃchaff aūch die zwenn paß in
gerichts būch Namlich die beʃetzūnge ʃo zwiße(n)
hanßen von ʃauwelnheim den man gna(n)t lederman
ʃeinem brūder vnd kūmmffs elʃen ʃeiner hūsfrawe(n)
der dato ʃthett dinʃtags nach gregarij pape anno etc
decimo qūar[t]o etc beʃchehenn • dergleichen die vff
gifft • ʃo gnanter hans ʃeyn brūder jme petern
vnd petronellen ʃeiner huʃf(rau) etc gethan der
dato ʃtet dornʃtag nach Reminiʃcere anno etc
viceʃimo ʃexto / laßenn eroffnenn die v(er)ker
vnd daruff dage vnd copŷ begertt welchs
jme wie recht gebenn vnd zugelaʃʃen etc

Jtem Niclaus von Saūwelnheim etc hat noittag
gegenn Peter Spenglern Act(um) 5a p(ost) letare

Jtem Impoʃit(um) durch peter ʃpenglern geg(en)
Otilienn von ʃauwelnheim vnd j(r)e momp(ar) vt
ʃeqūitur Ernūeʃtenn vnd • w • heren • S • vnd • S •
Es hat peter Spengler vor langeʃt / wider den
vermeß Otilien von Saūwelnheim ʃein Schirm
artickel Inbracht zeūge daruff benentt vnd
verhornn laßenn Als er aber der ʃelbenn ab-
ʃchriefft vnnd copy erlangtt findt ʃey(n) aduocat dar-

Übertragung

Er habe das gesehen. Auf den 17. Artikel sagt der Zeuge, er halte den auch für wahr. Auf den 18. Artikel sagt der Zeuge, er wisse nichts davon. Auf den 19. Artikel sagt der Zeuge, er halte den auch für wahr. Damit wurde der Zeuge entlassen und es wurde ihm Stillschweigen auferlegt, wie es Recht ist. Danach hat Peter Spengler die Zeugenaussagen und auch die zwei Stellen im Gerichtsbuch öffnen lassen, nämlich die Einsetzung, die zwischen Hans von Saulheim, genannte Ledermann, seinem Bruder und Else Kummff, dessen Ehefrau, geschehen ist am 14. März 1514; ebenso die Übergabe, die der genannte Hans, sein Bruder, ihm Peter und seiner Ehefrau Petronella gemacht hat am 1. März 1526. Die Gegenpartei hat darauf ihre Tage und eine Kopie gefordert, was ihr, wie es Recht ist, zugestanden wurde.

Nicolaus von Saulheim hat einen Nottag gegen Peter Spengler. Geschehen Donnerstag 11. März 1529.

Vorgelegt von Peter Spengler gegen Otilia von Saulheim und ihren Momber wie folgt: Ehrenwerte und weise Herren, Schultheiß und Schöffen. Es hat Peter Spengler vor einiger Zeit gegen die Anmaßung von Otilia von Saulheim seine Gegenartikel vorgebracht und Zeugen hierfür benannt und verhören lasse und von derselben Aussagen eine Abschrift und eine Kopie erlangt, worin sich das findet. Sein Advokat

Registereinträge

Advokat   –   Artikel   –   Bruder (Brüder)   –   copia (Kopie)   –   Dienstag   –   Donnerstag   –   Gregorius   –   Hausfrau   –   Kummff, Else   –   Ledermann, der   –   Letare Hierusalem   –   Nottag   –   Reminiscere   –   Saulheim, Hans von   –   Saulheim, Niclaus von   –   Saulheim, Otilia von   –   Schirmartikel   –   Schultheiß und Schöffen (Paarformel)   –   Spengler, Peter   –   Spengler, Petronelle   –   Stillschweigen   –   Wahrheit (wahr)   –