Jtem vff denn Fūnfften ar(tickel) ʃagtt
der zeūge Er hab jne dermaʃʃen geʃehen
Jtem vff denn ʃechʃtenn arickell ʃagt der zeūg
Er hab keynn verʃehung geʃehehen die ʃie
dem fatter gethan Jtem vff den acht(en)
ar(tickel) ʃagt der zeūge Er halt den ʃelbenn
war ʃein Jtem vff denn neūnten ar(tickel)
sagt der zeūge Er halt den ʃelben aūch war
dergleichen vff den zehend(en) ʃagt der zeūge
das ers hornň ʃag(en) vo(n) den ehelūden
vnd denn eylfftenn halt er auch war
ʃein Jtem denn dreyzehes zwolfft(en)
vnnd dreyzeheʃtenn ʃagt der zeuge er
halt die ʃelbenn war ʃeinn Jtem
Vff denn • 14 • ar(tickel) ʃagtt der zeūge Er hab
geʃehenn das jme peter der beclagtt j
verʃehunge gethann Idoch ʃūnderlich
warūmb wiß er nitt Jtem vff
denn • xv • ar(tickel) ʃagt der zeūge / vnd das
Erʃte theyl war ʃein • Vrʃach ʃeins wißens
gefragt ʃagtt Er hab geʃehenn Saūws /
Fleyß • vnnd anders ʃo er jm fūrgeʃtreckt
vnnd das er zehenn fl entlehett hab
daßelbig hor(e)n ʃagenn wie er zeuge dan
aūch hiūor aūch gehort iʃt wo hin er
die vnnd war zū angelegtt wiß er nitt
Jtem vff denn xvj artickel ʃagt der
zeuge denn ʃelbenn war ʃein Vrʃach etc
Auf den 5. Artikel sagt der Zeuge, er habe ihn in der Weise gesehen. Auf den 6. Artikel sagt der Zeuge, er habe keine Versorgung gesehen, die sie dem Vater geleistet habe. Auf den 8. Artikel sagt der Zeuge, er halte den für wahr. Auf den 9. Artikel sagt der Zeuge, er halte den auch für wahr. Ebenso sagt der Zeuge auf den 10. Artikel, weil er es die Eheleute habe sagen hören. Und den 11. Artikel halte er auch für wahr. Zum zwölften und dreizehnten Artikel sagt der Zeuge, er halte die für wahr. Auf den 14. Artikel sagt der Zeuge: Er habe gesehen, dass Peter der Beklagte ihn versorgt habe, wieso wisse er nicht. Auf den 15. Artikel sagt der Zeuge: Der erste Teil sei wahr. Nach dem Grund für sein Wissen gefragt, sagt der Zeuge, er habe Schweinefleisch gesehen und anderes, das er ihm vorgelegt habe. Und dass er 10 Gulden geliehen habe, das habe er sagen hören wie zuvor. Worauf und weswegen er die angelegt habe, das wisse er nicht. Auf den 16. Artikel sagt der Zeuge, dass der wahr sei; Grund:
Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529, Bl. 258v, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/bd-5-gw-1490/1518-1529-ober-ingelheim/blatt/band-4-bl-258v/ (Abgerufen am 26.09.2024)