jr der zweit ʃo vonn peter Spenglern vorbracht
wordenn nit geʃtanden / anfahende Jtem das
die zweitt fraūwe etc verhortt Sagt der zeūge
den ʃelbenn wie geʃetzt war ʃein / vrʃach ʃeins
wißens gefragtt ʃagtt wie zum Artickel Jtem
vff denn dritten Artickell ʃagt der zeūge Er
halts darfūr das ʃolich inhalts artickels war ʃeÿ
geʃchehenn / dan er hab ein ʃchriefft vnd begriffe
darūber gmacht Jtem vff die • 4 • artickell •
ʃagt der zeuge den ʃelben war ʃein vrʃach etc er
hab Hanʃenn ) nach jr in leben geʃehenn Jtem
vff denn • 5 • artickell dicit teʃtis articulū(m) verūm Ra(t)io
Er hab hanʃen dermaß geʃehen Jtem ad 6t(en) dicit
teʃtis Er hab keyn verʃehung die jme / Otilia /
gethan geʃehen • Jtem ad octavū(m) dicit test(is) Er
hab ʃolichs inhalts artickels hor(e)n ʃagen Jtem
vff den Neunt(en) artickel ʃagt der zeūge Er habs
darfūr vnd den leʃten pūnct artickels war
ʃein / Jtem vff den zehend(en) artickell dicit teʃt(is)
ʃe aūdiūiße ) Jtem vff denn Eylfften etc dicit
teʃt(is) Er wis nichts daruo(n) zū ʃagen Jtem vff
denn zwolfften vnd dreyzeheʃten artickell
wie geʃetzt dicit teʃt(is) ʃe audiūiße Jtem vff den
ix artickell ʃagt der zeūge Er hab geʃehenn
das er jne verʃehenn warūmb • wiß er nit
Jtem vff denn fūnffzeheʃt(en) etc ʃagt der zeūge Er
hab geʃehenn das er eyn Saūw / Fleŷß vnd
anders bey Ime verthan / vnd die zehenn
fl belang(en) / hab er zeūge vormals im
ʃechʃt(en) vnd leʃt(en) ʃatz oder fragʃtūck angeʃagtt etc
Jtem Vff denn ʃechzeheʃtenn Artickell ʃagt
der zeūge Er hab jn Ene in der behūʃu(n)ge
auf den zweiten Artikel, der von Peter Spengler vorgebracht wurde und von Otilia nicht gestanden, der so anfängt, dass die zweite Frau usw. sagt der Zeuge, dass das wahr sei. Nach dem Grund seines Wissens gefragt, sagt er wie beim 1. Artikel. Auf den 3. Artikel sagt der Zeuge, er denke, dass es gemäß dem Artikel war, denn er habe eine Schrift darüber gemacht. Auf den 4. Artikel sagt der Zeuge, der sei wahr, aus dem Grund, dass er Hans nach ihrem Tod noch gesehen haben. Auf den 5. Artikel sagt der Zeuge, er vermutet, er sei wahr, denn er habe Hans gesehen. Auf den 6. sagt der Zeuge, er habe keine Versorgung gesehen, die Otilia ihm getan habe. Auf den 8. Artikel sagt der Zeuge, er habe solches sagen gehört. Auf den 9. Artikel sagt der Zeuge, er halte es dafür und zum letzten Punkt des Artikels, der sei wahr. Zum 10. Artikel sagt der Zeuge, er habe es gehört. Auf den 11. Artikel sagt der Zeuge, er wisse nichts davon. Auf den 12. Und 13. Artikel, wie der formuliert ist, das habe er gehört. Zum 14. Artikel sagt der Zeuge, er habe gesehen, dass er ihn versorgt habe, warum wisse er nicht. Auf den 15. Artikel sagt der Zeuge, er habe gesehen, dass er Schweinefleisch und anderes bei sich verbraucht habe und zu den 10 Gulden habe er, der Zeuge, zuvor auf den sechsten und letzten Satz der anderen Fragen ausgesagt. Auf den 16. Artikel sagt der Zeuge, er habe ihn die Behausung,
Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529, Bl. 256, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/bd-5-gw-1490/1518-1529-ober-ingelheim/blatt/band-4-bl-256/pagination/9/ (Abgerufen am 28.09.2024)