Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 188v

04.04.1527  / Donnerstag nach dem Sonntag Letare Jerusalem

Transkription

die naw Jrem beuelch nach Die ʃchūldenn ʃo vil dernoch
vßtenndig begertt vnns als ʃie vnns der zeitt berichtenň
mit viller mūhe nachlauffūng vnnd arbeitt ʃoliche gelt
mit vff eynn nachlaße vßbracht Nach der hannt ʃie
drey Frederich / maßenn hen vnd iorg krang mit
eynnander von Colnn komenn ) vnd ane ʃchult(en) begertt(en)
den raitt zuūerhaūffenn • Das nŵ geʃchehenn vnd alʃo vff
das nw haūßkomenn ʃampt allenn denn die wey(n)
verkaufft habenn jr bezalůnng beg(e)rt Do habenn moʃe(n)
henn Frederich vnd jorg krange Furgetragenn wie
der kauffman verdorbenn vnd bÿ jme keynn bezalůg
mogenn erlang(en) vnd ʃoltenn ʃie zū bezalūng kome(n)
hab einer ane ʃie begertt • wo ʃie vff zehen gld
ander haūptʃūmen eynenn verzigk thun woltenn
ʃo ʃolt jnenn vßrachtūng beʃchehenn das ʃie nŵ wey-
ther ʃchadenn zuuorkomen gethann ʃo habenn ʃie Fre-
derich vnd maʃenn henn / jr eygenn gelt zu coln vff
vnnd abe dergleichenn jorg crang • vber das vnd tho(n)ges
Freittag jme vnnd petern vonn gugeßheim dargelegt
hat verhordt welchs ʃie alles vor vnns genugʃam ange
zeigtenn / vnd verlieffe ʃich die nachlaßūng ʃampt
der zehrūng vff die Fūnff vnd zwentzig fl
vngeůerliche Do habenn wir die haūptʃum(m)a
alles verkaufftenn weynns zuʃamen gerechnett dar-
nach die nachlaßūng der zehenn fl ʃampt der
zeherūnge dargegenn gewigt vnd nie rechennʃchafft
erfūndenn wo mann vff eynem iglichenn fl
des kauffegelts eynenn alb abziege das als dann der
vncoʃtenn vnd nachlaßůnge darmit verglichenn vnd
bezalt ʃey welchenn abzūgk wir alʃo gethann dar vff als
voll darūff alle verkaūffeř / vergenu(n)gt vnd wol be-
zalt mit erbiettůng welcher ʃeynn bezalū(n)g nit ne(n)en

Übertragung

Diese haben gemäß dem Befehl die Schulden – was an ihnen noch ausstand – gefordert und – wie sie uns berichteten – mit viel Mühe, Nachlaufen und Arbeit das Geld bis auf einen Nachlass aufgebracht haben. Danach sind die drei, Frederich, Henne Mose und Jorg Krang miteinander von Köln gekommen und haben wegen den Schulden gefordert den Rat zu versammeln. Das geschah und so sind sie auf das neue Haus gekommen mit allen denen, die Wein verkauft haben, und ihre Bezahlung forderten. Da haben Henne Mose, Frederich und Jorg Krang vorgetragen, wie der Kaufmann verdorben war und sie bei ihm keine Bezahlung erlangen konnten und wenn sie zur Bezahlung kamen, habe einer das Geld von ihnen gefordert. Wenn sie auf 10 Gulden an der Hauptsumme Verzicht leisten würden, so sollten sie die Erstattung erhalten. Das haben sie nun getan, um weiterem Schaden zuvorzukommen. So haben sie, Frederich und Henne Mose ihr eigenes Geld in Köln aufgewandt; und ebenso Jorg Krang. Über diese Dinge und über jene, welche Thonges Freitag und Peter von Jugenheim darlegten, wurden sie verhört und haben alles zur Genüge angezeigt. Und der Nachlass mitsamt der Zehrung belief sich auf 25 Gulden ungefähr. Da haben wir die Hauptsumme, den gesamten verkauften Wein zusammen gerechnet, dann den Nachlass von 10 Gulden mitsamt der Zehrung dagegen gerechnet. Und es wurde berechnet, dass, wenn man von einem jeden Gulden Kaufgeld einen Albus abzieht, dann die Unkosten und der Nachlass damit abgeglichen und bezahlt sind. Diesen Abzug haben wir allen dargelegt. Damit war allen Verkäufern Genüge getan und sie waren angemessen bezahlt. Und wir haben angeboten, wer seine Bezahlung nicht nehmen

Registereinträge

Arbeit (arbeiten)   –   Freitag, Thonges   –   Jugenheim, Peter von   –   Kaufgeld   –   Kaufmann (Kaufleute)   –   Koeln (Köln)   –   Krang, Jorg   –   Mose, Henne   –   Rechenschaft   –   Schnade, Frederich   –   Wein (Wein)   –   Zehrung (verzehren)   –