Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 127

02.06.1524  / Donnerstag nach Peternellentag

Transkription

Jtem Vff den virden Artickell Sagt der zeūg
er wiß nit darūon

Jtem  Vff den fūnfften Artickel Sagt der zeūg
Er wiß nit darūon

Jtem Vff den sechʃten Artickell Sagt der
zeug den Artikell war ʃein

Jtem Vff den Siebenden Artickell Sagt der
zeūg den artickell war ʃein lůdt der konde
Sage die er vor gethan heb bedreffenn
das helich gemechs

Jtem Vff den dritten fūnfften Sechʃten
vnd Siebenden Artickell jʃt der zeūg
nit gefragt worden die weil der ant-
wortter die ʃelbigen glaūbt war ʃein
vnd das iʃt ʃein wiʃʃen vnd nit mehe
vnd iʃt jm eyn ʃtilʃchweigen vff gelegt

Hen Dechan der alt der
fūnfft zeūg

Antwortet vff gemein frag-
ʃtūck wie der erʃt vßgeʃcheid(en)
des alther halber ʃagt vmb
Siebentzigck jar

Weithers vff Artickell vnnd
fragstūck die ʃach bedreffen
Sagt der zeūg wie nachūolgt

Übertragung

Zum vierten Artikel sagt der Zeuge, er wisse nichts davon.

Zum fünften Artikel sagt der Zeuge, er wisse nichts davon.

Zum sechsten Artikel sagt der Zeuge, der sei wahr.

Zum siebten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei gemäß seiner Aussage, die er zuvor gemacht hat zur Eheabsprache.

Zum dritten, fünften, sechsten und siebten Artikel ist der Zeuge nicht gefragt worden, weil der Beklagte von diesen selbst glaubt, dass sie wahr sind. Und das ist sein Wissen und nicht mehr. Und er ist zum Stillschweigen verpflichtet worden.

Henne Dechan, der Alte, der fünfte Zeuge.

Er antwortet auf die allgemeinen Fragen wie der erste, ausgenommen zum Alter, da sagt er, er sei rund 70 Jahre alt.

Weiter zu den Artikeln und Fragen in der Sache sagt der Zeuge wie folgt:

Registereinträge

Alter (alt)   –   Antworter   –   Artikel   –   Dekan, Hen   –   Fragstücke   –   Hinlichgemech   –   Stillschweigen   –   Wahrheit (wahr)   –