Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 126

02.06.1524  / Donnerstag nach Peternellentag

Transkription

Jtem Vff den Erʃten Artickell Sagt der zeūg
den Artickell war ʃein

Jtem Vff den zweit(en) Artickell Sagt der
zeūg den Artickell war ʃein

Jtem Vff das fragstūck bedreffen den zweit(en)
Artickell Sagt der zeūg is ʃey jm nit
wiʃʃen ob mehe kynder Elich oder vnelich
da ʃeyen geweʃt oder nit sonder die zweyn

Jtem Vff den dritten artickell Sagt der zeūg
den artickell war ʃein

Jtem Vff den virden artickell Sagt der zeūg
den Artickell war ʃein

Jtem Vff den Fūnfften Artickell Sagt der zeūg
Er wiß nit eyglich darūon

Jtem Vff den Sechsten Artickell Sagt der
zeūg war ʃein

Jtem Vff den Siebenden Artickell Sagt
der zeūg den Artickell war ʃein lūdt
der kunde ʃage die er vor gethan heb bedref-
den das helich gemechs

Jtem Vff den dritten virden fůnfften Sechʃt(en)
vnd Siebenden Artickell jʃt der zeůg nit

Übertragung

Zum ersten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei.

Zum zweiten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei.

Auf die Frage zum zweiten Artikel sagt der Zeuge, er wisse nicht, ob es mehr Kinder gegeben habe, eheliche oder uneheliche, außer den zweien.

Zum dritten Artikel sagt der Zeuge, der Artikel sei wahr.

Zum vierten Artikel sagt der Zeuge, der Artikel sei wahr.

Zum fünften Artikel sagt der Zeuge, er wisse nichts davon aus eigener Anschauung.

Zum sechsten Artikel sagt der Zeuge, dass er wahr sei.

Zum siebten Artikel sagt der Zeuge, dass der Artikel wahr sei, gemäß der Aussage, die er vorher gemacht hat zur Eheabsprache.

Zum dritten, vierten, fünften, sechsten und siebten Artikel ist der Zeuge nicht

Registereinträge

Artikel   –   Ehe (ehelich)   –   Fragstücke   –   Hinlichgemech   –   Kind (Kinder)   –   unehelich   –   Wahrheit (wahr)   –