Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 124

02.06.1524  / Donnerstag nach Peternellentag

Transkription

Jtem was Althers Sagt vmb Sechtzigck jar

Jtem Jn was ʃtandt Sagt jm Elichen Stant

Jtem wie rich ʃagt vmb hūndert fl vngeūerlich

Ob er eyniche parthey verwant ʃey
Sagt neyn

Jtem Ob er jn der ʃachen radt geben heb eynicher
partey Sagt neyn

Jtem ob er jn keyʃerlich(en) oder bapʃt banden ʃey ʃagt
neyn

Veithers vff Artickell vnd
fragstūck die ʃach bedreffen
Sagt der zeūg wie nachvolgt

Jtem Vff de(n) Erʃten Artickell alʃo anfagen
das zū Saūwelnheym Seßhafftigck geweeʃen
ʃein etc Sagt der zeūgen Artickell war ʃein

Jtem Jst gefragt vrʃach ʃeins wiʃʃens · Sagt er
heb ʃie gekanth

Jtem Vff den Andern Artickell das die obge-
nanten zwey Elūde etc Sagt der zeūg den
Artickell war ʃein

Jtem Vff das Fragstūck bedreffen denn
Zweiten Artickell Sagt der zeūg er heb nit
wyʃʃens ob er meher kynder heb gehatten

Übertragung

Wie alt? Er sagt um die 60 Jahre.

In welchem Stand? Er sagt, im ehelichen Stand.

Wie reich? Er sagt, um die 100 Gulden ungefähr.

Ob er einer Partei verwandt sei? Er sagt nein.

Ob er in der Sache einer Partei Rat gegeben habe? Er sagt nein.

Ob er durch den Kaiser oder den Papst im Bann sei? Er sagt nein.

Weiter auf die Artikel und die Fragen zur Sache befragt sagt der Zeuge wie folgt:

Zum ersten Artikel, der so anfängt, dass sie zu Saulheim sesshaft waren usw. Da sagt der Zeuge, der Artikel sei war.

Er wurde nach dem Grund seines Wissens gefragt. Er sagt, er habe sie gekannt.

Zum anderen Artikel, dass die genannten zwei Eheleute waren. Da sagt der Zeuge, der Artikel sei wahr.

Auf die Frage zum zweiten Artikel sagt der Zeuge, er wisse nicht, ob es mehr Kinder gab

Registereinträge

Acht   –   Artikel   –   Bann und Acht (Paarformel)   –   Ehe (ehelich)   –   Eheleute   –   Fragstücke   –   Kaiser (kaiserlich)   –   Kind (Kinder)   –   Papst (päpstlich)   –   Saulheim (Ort)   –   Wahrheit (wahr)   –