Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 027

16.04.1521  / Dienstag nach Misericordia Domini

Transkription

dūnckel verborgen zwijfelhafftig(en) {...}
er peter offentlich als beclagter {...}
ben / nach dem er der cleger / jn crafft d{...}
clage bewiʃūng vffgelegt vnd nit S{...}
vnbewiʃt vnd vngeʃchickt zu dargen{...}
vngegrūndter jnforūng den becla{...}
den krieg zu beʃtedigen / durch daß{...}
hijer vff Sagt peter jn anʃehüng d{...}
nit ʃchűldig / nachfolgender vrʃa{...}
ʃelbʃt Claer lūter ʃin ʃall wie {...}
clagt ʃich erfraūwet ʃiner recht{...}
poʃʃeʃʃion / vnbewißt eijniger gr{...}
kijtzen lūtt ʃiner dūnckeln clagen / e{...}
vngeʃchickt clage / volgt her vß{...}
derūng hab wijeʃen hūʃchrait Sampt {...}
melt zu recht genūg als neher erbe / daß er peter eyn{...}
recht(en) tittels an ligende vnd farende hab jnhab (· welchs nit {...}
ʃtanden ·) nit jn Crafft eijnger kriegs beūeʃtigung geacht / dar-
vber er peter offentlich proteʃtert haben wijll vnd mit nichts ʃich
begebenň / hijerūmb er peter euch die richter demutiglichen ge-
beten vnd angerūffen haben wijll / dißer vnformlichen clage (· dar
vff er kein rechtmeʃʃig antwort zu geben ʃchuldig ·) zü abʃolūeren
vnd ledig zu erkennen / mit ablegung Coʃtens vnd ʃchadens /
proteʃtert der halber dem geʃprochen vrteil nit gelebt vnd von
cleger nit verʃtanden / vorbeheltlich alle nottürfft vnd mittel
der recht / Hijer vff begert cleʃe kijtze dijß heūtigen vnd
aūch deß nehʃt(en) hije vor fūrtragens vnd handlūng Copij
vnd abʃchrijfft jʃt jme nachgelaijßen etc

Samūell jūdde Jtem Samūel der jūdde zū winternheijm haijt ʃchrifft-
Helfferich wijrth lich jnne clags wijʃe jngelegt widder helfferichen den wijrth zūr
kannen / wije nachfolgt / vor eūch Ernueʃten Erʃamen vnd wij-
ʃen Schult(heiß) vnd Scheffen deß heijlgen Rijchs gericht zü jngelnheijm.
Brengt Samūel jūdde zu groißen winternheijm Clagende ge-
gen helfferichen den wijrth zūr kannen vor / vnd ʃagt / wie daß
er Samūel hab helfferichen verkaüfft eijnen ochʃen vor fūnff fl
ʃlechts gelts / welchen ochʃen helfferich verheijßen zü betzalen jtzto
zü den oʃtern eijn jare verʃchienen / vnd Samūel zü meher maijln
ane jnen helfferichen geʃůnnen vnd jnen gūtlichen gebeten / jnenň
ʃijnes langen beijtens genießen zü laijßen / vnd gutlich betzalūng
begert / jʃt jme Samūel von helfferichen abgeʃlagen worden / Bitt
genanter Samūel / jre richter wollent jnen helfferichen mitt

Übertragung

dunkel verborgen; zweifelhaft. Beweis der Klage auferlegt. Unbewiesen. Darauf sagt Peter [von Jugenheim]: Nicht schuldig. Klage soll klar sein. Klage von (Clese) Kitz dunkel, ungeschickt. Hat Wiese und Hausrat zu Recht als nächster Erbe, da er, Peter, einen gerichtlichen Titel auf die liegende und fahrende Habe innehabe, was nicht verstanden sei. Befestigung des Rechtsstreits nicht beachtet, wogegen Peter öffentlich protestiert haben will und nichts habe sich begeben. Deshalb will Peter Euch Richter auch demütig gebeten und angerufen haben, ihn von dieser unförmliche Klage – auf die er keine rechtmäßige Antwort zu geben schuldig sei – freizusprechen und als frei zu erkennen unter Erstattung der Kosten und des Schaden. Er protestiert deswegen gegen das gesprochene Urteil, das nicht gelebt und vom Kläger nicht verstanden wird, vorbehalten aller Notdurft und Rechtsmittel. Hierauf fordert Clese Kitz vom heutigen und von zukünftigen Gerichtstagen, von den Vorträgen und den Handlungen eine Kopie und Abschrift. Sie wurde ihm zugestanden.

Samuel der Jude zu Winternheim hat eine schriftliche Klage eingebracht gegen Helffrich, den Wirt zur Kanne, wie folgt: Vor Euch, den ehrenwerten, ehrsamen und weisen Schultheiß und Schöffen des heiligen Reichsgericht zu Ingelheim bringt Samuel, Jude zu Groß-Winternheim, die Klage gegen Helffrich, den Wirt zur Kanne vor und sagt: Dass er, Samuel, Helffrich einen Ochsen für 5 Gulden schlechtes Geld verkauft habe. Den Ochsen habe Helffrich versprochen zu bezahlen bis vergangene Ostern. Und Samuel hat mehrmals sich an Helffrich gewandt und ihn gütlich gebeten, ihn das, worauf er lange gewartet habe, genießen zu lassen und gütliche Bezahlung gefordert. Dies ist Samuel von Helffrich abgeschlagen worden. Der genannte Samuel bittet, ihr Richter wollt ihn, Helffrich, durch

Registereinträge

Abschrift   –   Beklagter (Beklagte)   –   Bewegliche Sachen   –   copia (Kopie)   –   Erbe (Erben)   –   Groß-Winternheim   –   Hausrat   –   Helffrich der Wirt   –   Juden   –   Jugenheim, Peter von   –   Kannen (Wirtshaus)   –   Kaufvorgang   –   Kitz, Clese   –   Kosten und Schaden (Paarformel)   –   Kriegsbefestigung   –   ledig (ledigen)   –   Notdurft   –   Ochse   –   Ostern   –   Protestation (protestieren)   –   Rechtsmittel   –   Reichsgericht (Ingelheim)   –   Richter (richterlich)   –   Samuel, der Jude   –   schlechtes Geld   –   Schrift (schreiben)   –   Unbewegliche Sachen   –   Urteil   –   Vortrag (Vorbringung)   –   Wiese (Grünland)   –   Winternheim (Ort)   –   Wirt (Gastwirt)   –