Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 022

15.03.1521  / März 1521

Transkription

Vor vch{...}
deß heylig(en) richs{...}
jnn recht der Erbar{...}
vnd wydder Merglyn{...}
thochter (· welche er th{...}
gert zūbeʃogt(en) oder zū
jre: jre zugeben circa {...}
ʃie vnder jre Mūnd{...}
nichttikeyt deß proceʃß we{...}
Bringt alʃo geg(en) jre oder wer von {...}
geʃchickt zū recht erʃchynt : Su(m)marie jnn
ʃchlechter erzielong der geʃchicht fūr / vnd
Sagt ware ʃyn wie wol philips drūbeyn
jnn eyne(n) kawff verʃchienes jars mit ʃyner
ʃchwester Mergen etlicher wyngart ge-
ʃtanden ; doch von ʃolichem kawff dūrch
knodenhen getrong(en) ; vnd alʃo zwen wyn-
gart ; als eyn fyrteyl am Newen berg ; am
geryʃe / aūch eyn halb(en) morg(en) der endts geleg(en) ;
zū ʃynen handen bracht : vnd vmb ʃyn
ʃchwester erkaūfft ; dwyl philips
drūbeyn geʃehen ; das ʃyner ʃchwester kynder
keins ; den abtryp vnd knod(en)hen ab zūtryb(en)
vnderstand(en) ; vnd alʃo knodenhen(n) ʃoliche

Übertragung

Vor Euch, das heilige Reichsgericht. Merge [Ysenach]. Tochter. Vormund. Bringt vor gegen sie oder wer für sie vor Gericht erscheint. Bringt in schlechter Erzählung der Geschichte vor und sagt: Es sei wahr dass Philipp Drubein im vergangen Jahr mit seiner Schwester Merge etliche Weinberge gekauft habe; doch bei dem Kauf durch Henne Knode betrogen; und so zwei Weingärten erworben: ein Viertel am neuen Berg, am Geryse auch einen Morgen am Ende gelegen. Die habe er zu seinen Händen und für seine Schwester gekauft. Weil Philipp Drubein gesehen hat, dass keines der Kinder seiner Schwester Henne Knode den Abtrieb gestanden hätten. Und weil Henne Knode

Registereinträge

Abtrieb   –   Drubein, Merge   –   Drubein, Philipp   –   geryse (geruße)   –   Hand (Hände)   –   Isenach, Merge von   –   Kaufvorgang   –   Kind (Kinder)   –   Knode, Henne   –   Morgen (Maß)   –   Newen berg (Neu(er)Berg)   –   Reichsgericht (Ingelheim)   –   Schwester   –   Tochter   –   Viertel   –   Wahrheit (wahr)   –   Wingert (Weingarten)   –