Ober-Ingelheimer Haderbuch 1518-1529 

Bl. 001v

07.09.1518  / Dienstag nach Ägidius dem Abt

Transkription

{...}uch offen laiʃʃen
{...}erleʃen des gantzen
{...} dinʃtag nach Egidij
{...} kyrchen geʃworn dar von
{...}echt(en) ad p(ro)x(imu)m iʃt zu gelaiʃʃen

{...}ʃoff c(on)tra Jnpetitio(nes) mem(or)at(u)m
{...} mit Styeffkindern vnd eyner naru(n)g
{...}at(en) vnd Convent zynßbar ⋅ Aber nach
{...} mit den Styeffkyndern dye dan ytzt
{...} auch ware ʃeyn ludt der klage
{...} woil vnlaugbar er myt der Abbatiʃʃe(n)
{...} vnderhand(en) Sey er auch willig ʃein
{...} zugeben hye zwuʃchen hyrbʃt
{...}ʃein thongis mit der abbat(issen) gerechent
{...}agt x fl iiij d fragt ob er thongis
{...}g oder nyt

Affirmative geʃteth donges der Rechnu(n)g vor der abuūrung vnd
vbergebung der guter mit Erbietung ʃeyn geburlichen teyl ʃoluendo
Actor nympt an dye Erkantnis der Rechnu(n)g begert bezalunge
Aber wie vorbracht vom widderteyl hab der Convent keyn
benūgens Er thongis moge ʃein mit Erben erʃuche(n)n vnd er
der beclagt erfolgt ludt der Rechnu(n)g Reus begert ʃchub et copiaz

Theis hade Jtem Theys hademar beclagt kraen Euam vnd Sagt Er
mar theis hab ein kelther kaufft vmb Euen hußwyrt vor xxij fl
Craen Eūa hab Niclas zugeʃagt die kelther vj Jare In bw zu halt(en) allen
gebrech zu wandeln Vnd iʃt der baum zurbrochen vor zweyen
Iaren Aber er theis on vnderlaiß von Jm Niclaʃen ludt des
kauffs vnd zuʃag begert den broch zu wandeln vnd von jm
niclaʃen mit wort(en) vffgehalt(en) dar vmb er Theys begert ludt
der zuʃage die kelther zu machen ⋅ Salvo ⋅ Iure
Rea begert ʃchub ad prox(imu)m

Erf kr p b Jtem Pancratius Iʃt ʃein Erf(olgnis) vff dyemen hen bekrefftigt pande
beredt der buddel erlaubt ad proʃequend(um) vt Iuris

diether fluck Jtem dieter begert von peder krafft(en) x fl de vendita domo q(uod)
peder krafft petrus poʃʃidet petit ʃolutio(n)ez
Reus hait ʃchup ad pro(ximu)m ⋅ —

Übertragung

Buch öffnen lassen.

Das Ganze verlesen. Die Kirchengeschworenen deswegen zugelassen. Mit Stiefkindern und wegen der Versorgung. Dem Konvent zinspflichtig. Nach dem Wortlaut der Klage. Will er unleugbar mit der Äbtissin verhandeln und er sei auch bereit bis zum Herbst 10 Gulden 4 Denar zu geben, nachdem Thonges [Freitag] mit der Äbtissin abgerechnet hat. Und er fragt, ob Thonges das gesteht oder nicht.

Thonges [Freitag] gesteht die Rechnung vor der Ab- und Übergabe der Güter und bietet an, seinen Teil zu zahlen. Der Kläger nimmt das Geständnis der Rechnung an. Er fordert die Bezahlung. Aber, wie von der Gegenseite vorgebracht hat, genügt dem Konvent dies nicht. Thonges solle seine Miterben belangen; er habe seinen Anspruch eingeklagt gemäß der Rechnung. Der Beklagte fordert Aufschub und eine Kopie.

Theis Hadamar beklagt Eva Kraen und sagt: Er, Theis, habe eine Kelter gekauft von Evas Mann für 12 Gulden. Nicolaus habe zugesagt, die Kelter 6 Jahre in Betrieb zu halten und alle Schäden auszubessern. Nun ist der Kelterbaum vor zwei Jahren zerbrochen und er, Theis, hat immer wieder von ihm, Nicolaus, gemäß dem Kauf und der Zusage gefordert, den Schaden zu bessern und ist von Nicolaus mit Worten hingehalten worden. Darum fordert Theis gemäß der Kaufzusage die Kelter zu machen, so wie es rechtmäßig ist. Die Beklagte fordert Aufschub zum nächsten Gerichtstag.

Pankratius hat seinen Anspruch rechtskräftig eingeklagt gegen Henne Dieme, Pfändung zugestanden; dem Büttel erlaubt, diese vorzunehmen gemäß dem Recht.

Dieter Fluck fordert von Peter Krafft 10 Gulden für den Verkauf des Hauses. Peter erbittet Aufschub. Der Beklagte erhält Aufschub zum nächsten Gerichtstag.

Registereinträge

actor (actrix)   –   Aebtissinnen (Äbtissinnen)   –   Bau und Besserung (Paarformel)   –   Buettel (Büttel) (Ingelheim)   –   copia (Kopie)   –   Denar (d)   –   Diem, Henne   –   Egidius (Egidii)   –   Fluck, Diether   –   Freitag, Thonges   –   Hadamar, Theis (von)   –   Hauswirt   –   Herbst   –   Kelter (keltern)   –   Kelterbaum   –   Kirchengeschworene   –   Konvent   –   Korsner, Pankratius (der)   –   Kraen, Eva   –   Krafft, Peter   –   Nahrung   –   Rechnung (Abrechnung)   –   reus (rea)   –   Stiefkinder   –   Zins (Abgabe)   –