vß der verlaʃʃen Erbʃchafft Mathis vnnd
ketgin ʃeligen etc Nemlich ein weeß vnd
einhalben Appelgarthen hen Mantheln zŭ
Nidernn Ingelnheim / verkaŭfft • Dergleichn
habenn Aŭch die jtzig(en) beclagt(en) gele vnnd
Symon ʃoliche haŭß / vnnd hoffe zu Nider-
jngelnheim • So ʃtoffel vnd kethgin jn
der zweitenn ehe etc erkaŭfft haben ) jtzt New-
lichs verkaŭfft one das ʃie des fŭgk vnd
recht gehapt habenn
Jtem das wie woll henell von wegenn lib-
mŭdt ʃeiner haŭʃf(rau) vnd jrer geʃwiʃtertt
gemelt gelen vnd Symon die beclagt(en)
gŭtlich erʃucht hat jnen jre vetterlich vnd
mutterlich gŭetheŕ vnd habe etc vogen zŭ-
laʃʃenn etc ʃo habenn ʃie doch ʃolichs zuthun ʃich
geʃpertt / vnnd noch vnd das onpilch
Jtem das vonn obgeʃetzt(en) Satzʃtuck vnnd
Artickell zu Nidernn jngelnheim ein
gemein / rŭffe / lemútt g vnnd geʃthreye
ʃey
Dem allemnach / biet vn(d) begertt hen henn
henell jnnamen / vnnd von wegenn ʃeyneŕ
hauʃfraŭwe(n) liebmŭdt / vnd jrer ge-
ʃwiʃtertt / Dŭrch • E(uch) • Ernueʃt(en) vnnd Er-
ʃamen(n) ʃthult(heiß) vnnd ʃthoffen Rechtʃprŭche
zuerkenne(n) zuʃprechenn vnd zuercleren
Das gdacht Liebmŭtt • vnnd jre ge-
ʃwiʃtertt weilenntt matheis beckers
vnnd ketgin zue nidern ingelnheim
jrer vatter vnd mŭtter ʃeligen neheʃt(en) erben
ʃeyn
aus der hinterlassenen Erbschaft des Mathes und der Katherina, eine Wiese und einen halben Apfelgarten Henne Mantel zu Nieder-Ingelheim verkauft. Desgleichen haben auch die jetzigen beklagten Gele Becker und Simon von Kaub jenes Haus und den Hof zu Nieder-Ingelheim, die Stoffel und Katharina in der zweiten Ehe gekauft haben, vor kurzem verkauft, ohne dass sie dazu Fug und Recht gehabt haben.
Obwohl Henne Hennel für seine Ehefrau Liebe und ihre Geschwister, die Beklagten Gele und Simon gütlich ersucht hat, den Kindern ihre väterlichen und mütterlichen Güter und die Habe zukommen zu lassen, haben sich doch gesperrt, solches zu tun und tun das noch und tun das in ungerechter Weise.
Über die oben gesetzten Positionen und Artikeln ist in Nieder-Ingelheim ein allgemeines Gerede, Gerücht und Aufregung entstanden.
Dem allen nach beantragt und begehrt Henne Hennel im Namen und für seine Ehefrau Liebe und ihre Geschwister, durch die Rechtsprüche von euch, ehrenwerten und ehrsamen Schultheiß und Schöffen, zu urteilen, auszusprechen und zu erklären, dass Liebe und ihre Geschwister nächste Erben ihrer verstorbenen Eltern Mathes Becker und Ehefrau Katharina zu Nieder-Ingelheim sind,
Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530, Bl. 266, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/1521-1530-nieder-ingelheim/blatt/band-5-gw-1490-1502-bl-266/pagination/27/?L=0&cHash=d49fd2578e0fcc1eb535f5eb4e3f4fab (Abgerufen am 22.09.2024)