Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530 

Bl. 244v

01.12.1529  / Mittwoch nach Andree

Transkription

Thomas henn am ʃtannt vßelichenn geʃagt
Er hab mit dem probʃt Michaelis anno etc
zwentzig ʃiebenn erʃthien / gerechnett vnd
dem probʃt darin ʃthŭldig pliebenn fier
alb hott er der probʃt jnrecht verbott ʃich
demnach zŭʃeiner noitturfft zugebruchen

Jtem die ʃache zwißenn Thomas beʃt vnd
gelengtt peter kauʃenn iʃt gelengt ad p(roximu)m

Jtem philips ʃthuchman hat jngelegt zugeg(en)
peter kaŭß peter kauʃen dem jungen vt ʃequitŭr
der ju(n)ge Entgeg(en) vnnd wider die vermeint beÿ-
philips ʃchŭch- brengŭng eynns ʃtlechtenn Regiʃters dŭrch
man • peter kauʃenn den jŭngen wider ene phi-
lips ʃthŭmachern Richtlich jngelegt xviɉ alb
ʃthŭldenn belangen So er philips ʃein pe-
ters ʃhwer ʃthŭldig pliebenn ʃeynn ʃolt jn
halt der clage / vnnd mit ʃolichem Re-
giʃter bemelt clag zubeweyʃenn vermey(n)t etc
geʃtet philips gar nit das er die noch zŭ
bezalenn ʃthuldig ʃeÿ Dan des clegers
ʃhwer ʃey eynn alt kranck menlein fil
fiel zeit geweʃt vnd vßzufallender kra(n)ck-
heit ʃein philipʃen bezalŭnge oder ver
gleychung vermeinter xviɉ alb nit vß-
gethann oder Cancellirt der halben
der beclagtt verhofft jnrecht erkent werd(en)
ʃol das das peter kaŭß mit ʃemlichen

Übertragung

Henne Thomas formal gesagt hat, er habe mit dem Propst an Michaelis [29. September] des Jahres 1527 abgerechnet und sei dem Propst dabei vier Albus schuldig geblieben. Der Propst hat das im Gericht festhalten lassen, sich demnach zu seiner Notdurft zu bedienen.

Das Verfahren zwischen Best Thomas und Peter Kaus ist aufgeschoben zum nächsten Gerichtstag.

Philips Schuhmann hat Widerspruch eingelegt gegen Peter Kaus, den jungen wie folgt. Gegen die vermeintliche Beibringung eines schlechten Registers, das durch Peter Kaus den jungen gegen ihn, Philips Schumann, gerichtlich eingelegt wurde, 16 ½ Albus Schulden betreffend, die er, Philips, dem Schwager des Peter, schuldig geblieben sein sollte, vermeint er, gemäß der Klage und mit diesem Register, die erwähnte Klage zu beweisen. Philips gesteht überhaupt nichts, das er noch zu bezahlen schuldig sei, denn des Klägers Schwager sei lange Zeit ein altes krankes Männlein gewesen und sei Philips Bezahlung wegen Krankheit ausgefallen oder eine Vergleichung bezüglich der angesprochenen 16 ½ Albus nicht ausgetragen worden und [im Register] durchgestrichen. Deshalb hofft der Beklagte, es soll im Gericht erkannt werden, dass Peter Kaus das

Registereinträge

Kaus, Peter   –   Krankheit (krank)   –   Mann (Männer)   –   Michael (Michaelis)   –   Notdurft   –   Propst im Saal   –   Register   –   Schuhmann, Philip   –   Schwager   –   Thomas, Best   –   Thomas, Henne   –