trag mit h(e)r peters deyl welch(e)r hanns rűd
wig fur ʃich ʃelbʃt nit vorgebbenn hat kŭnd(en)
oder auch vergebenn hat So iʃt er aŭch
nit allein ein clageŕ ʃich diʃʃer ʃach ʃúnder
mit jme her Iohann balz ʃein mit Teʃta-
mentarj wie ʃich jm Ingang der clag
clarlich erfint (• vnnd diß alles jn be-
weyʃŭnge der clag Artickell erʃtheinen
vnd an tag komen wirtt ) Demnach
piett anwalt vnŭerhindertt des beclagt(en)
vßflŭchtige Excep[t]ion die clag den krieg
daruff zŭbeŭeʃtigen / zŭzŭlaßenn • Sagt
auch inhalt der ʃelbenn war ʃein vnd
das lautt angehengter piett in recht ge-
vrtheylt werden ʃoll • mit piett den be-
clagtenn anzŭhaltenn vff die clag dŭrch
jr ja oder / nein / geʃthe oder nit geʃthe
ʃein an[t]wŭrtt zŭgebenn vnd fŭrter
vff beweyʃŭnge derʃelbenn ferner zŭbe-
ʃthehenn was recht ʃein wirtt Richterlich
Ampte vnnd rechtliche hilffe zum be-
ʃtendigʃtenn anruffen Furbehalt noitt-
tŭrfft etc Leonnhard Flŭck ízt an-
walt vnnd mompar Wolff prenthen
bŭrger zu Franckfurtt etc beclagtennd ) sagt
vnnd nimpt ane wes in vermeinter / jn-
trag mit Herrn Peter Diel, welchen Hans Rudig für sich selbst nicht hat verlängern können oder auch verlängert hat, so ist er auch nicht allein ein Kläger in dieser Sache, sondern zusammen mit ihm Herr Johan Baltz, seinem Mittestamentarier. Das findet sich klar zu Beginn der Klage und dies alles wird in der Beweisführung der Klagepunkte aufscheinen und an den Tag kommen. Demnach beantragt der Anwalt, unverhindert durch die ausflüchtige Entlastung des Beklagten, die Klage zuzulassen, um den Streit zu bestätigen. Er sagt auch gemäß derselben, es sei wahr, und dass laut angefügtem Antrag im Gericht geurteilt werden soll, mit dem Antrag, die Beklagten anzuhalten, auf die Klage durch ihr 'Ja' oder 'Nein', 'es geschehe' oder 'es geschehe nicht', Antwort zu geben, weiter auf Beweisführung derselben soll ferner geschehen, was Recht ist. Er ruft das richterliche Amt und die gerichtliche Hilfe zum beständigsten an, vorbehaltlich der Notdurft. Leonhard Fluck, jetzt Anwalt und Momber des Wolff Bronner, Bürger zu Frankfurt, als Beklagter, sagt und nimmt an, was in der vermeintlich ein-
Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530, Bl. 210, in: Ingelheimer Haderbücher Online, URL: https://www.haderbuecher.de/baende/1521-1530-nieder-ingelheim/blatt/band-5-gw-1490-1502-bl-210/pagination/13/?L=0&cHash=69520a1c5487afa9d3a33ce66a50a04c (Abgerufen am 02.12.2024)