Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530 

Bl. 206v

27.11.1528  / Freitag nach Katharine

Transkription

ʃhwertt denn vor Fierzehenn ß
hlr /gnantenn hern vnnd Conŭent
jarlich dauon geŭallen zeŭgt ʃich des
vff gerichts / kŭntʃthafft vnnd biett
vmb dagʃatzŭng / verhofft es ʃolt jm
zŭgelaßenn vnnd wo dergegentheyll
vermeint neyn / in recht erkentt werd(en) etc
ʃetzs zŭrecht Dargegenn Carle ʃmeyt
momp(a)r / rett Er wol zemlích mit
lebendiger kŭntʃthafft bey beweiʃen
das das deyl weins ʃo dŭrch denn beclagt(en)
nit geʃtanden wirtt von dem angezeigt(en)
feld vnnd weingart gefelt vnd gegeben
wordenn etc vnnd biett vmb dagʃatzu(n)g etc
jʃt demnach beidenn partheyenn jr
beweyʃŭnge zuthŭn zugelaßen vnd dage
gebenn wie recht etc

Jtem vff Rede vnnd widerrede etc Thomas hen
S(e)n(tent)ia vnnd Leonhart(en) flŭck(en) S(e)n(tent)ia das t
leonhartt etc thomas henn ʃein wort vff
zemliche belonŭnge thŭn ʃoll etc

Jtem die ʃache zwißenn Rom hanʃen vnd
gelengtt acker hanʃen ʃpetalmeiʃter iʃt gelengt
ad p(roximu)m

Jtem Elß vonn kirpŭrg spricht zŭ
Els vonn kirp- thomas henn fŭr ʃechsalb halb(en) weyß-
burgk phennig vnd eynn parʃthŭ lidlons
Thomas hen ʃo er jr an jrem verdinʃt noch ʃthuldig
plibenn bit vmb aŭßrachtenn bey ʃon

Übertragung

lastet als mit 15 Schilling Heller, die den genannten Herren und dem Konvent jährlich davon zufallen. Er bezieht sich dabei auf Gerichtsaussagen und beantragt eine Tagsetzung. Er hofft, es sollte ihm zugelassen werden und, wenn die Gegenpartei 'Nein' vermeint, soll das im Gericht erkannt werden. Bringt das vor Gericht. Dagegen sagt Karl Schmied, Momber, er wolle geziemend mit lebendiger Zeugenaussage beweisen, dass der Teil Wein, der von dem Beklagten nicht zugestanden wird, von dem bezeichneten Feld und Weingarten stammt und gegeben wird. Er beantragt eine Tagsetzung.Ist demnach beiden Parteien zugelassen worden, ihre Beweisführung zu tun und sind Verhandlungstermine gegeben worden, wie es Recht ist.

Auf Rede und Widerrede von Henne Thomas und Leonhard Fluck ergeht das Urteil: Leonhart soll Henne Thomas sein Wort auf geziemendes Entgelt geben.

Das Verfahren zwischen Hans Rom und Hans Acker, Spitalmeister, ist zum nächsten Gerichtstag aufgeschoben worden.

Els von Kirpurg fordert von Henne Thomas sechs halbe Weißpfennige und ein Paar Schuhe als Liedbohn, die dieser ihr bezüglich ihres Verdienstes noch schuldig geblieben ist. Sie beantragt, den Beklagten anzuhalten, Bezahlung bei Sonnen-

Registereinträge

Acker, Hans   –   Feld (Acker)   –   Fluck, Leonhard (Lenhard)   –   Jahr (jährlich)   –   Kirburg, Elß von   –   Konvent   –   Lidlohn   –   Rom, Hans   –   Schmied, Karl (der)   –   Schuh (Schuhe)   –   sententia   –   Sonnenschein   –   Spitalmeister   –   Thomas, Henne   –   Wein (Wein)   –   Weißpfennig   –   Wingert (Weingarten)   –