Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530 

Bl. 144

28.11.1527  / Donnerstag nach Katharina

Transkription

Clagett michel vff der ʃteltzenn Eynn kogell vnnd als
ʃie ʃtheydenn woltenn zoge Ems cles eynn kogel herfŭr
vnnd ʃprach iʃt das deynn kogel ʃagt michael darzŭ do
ich die meh(e)r ʃage war ʃie meynn ʃagt cles ich geb dir díe
nit ʃie iʃt meynʃ w vatters / vnnd komenn mit ʃolichenn
wortenn zŭʃamenn das ʃie ʃich ʃtlagenn woltenn do hatt
vnnd wŭʃt Ims cleß vff vnnd griff an ʃeyn plaŭtt vnd
wolt ann Michelnn dazwißenn fiel hanns an cleßenn
vnnd zogenn ʃich vmb denn This herŭmb das ʃie in die
ʃtobenn fielnn do erhielt Friderich Cleßin vnnd zoge
jne zu der ʃtŭbenn vß vnd als cleß widderŭmb hiem jr
begertt wolt ich Er jm des nit zŭlaßenn vnnd bracht in an
dilgenn crafft ʃthŭer vnnd lacht ine vff die Erde bann jm
ʃeynn plutt ab zir zurbrach jm eynn meßer das er jn hend(en)
hatt vnnd fŭrt jne Ene jne ʃeynns vatter ʃtŭbe do kam
vnns der alt wenndeling nach / jm dem claget ems cleß
ʃeynn hŭtt vnnd denn ʃelbigenn zu ʃtadenns hanʃenn hŭß
ʃŭchenn ) ʃpracht der genannt wenndelingk Leyffe
hienn dŭ hoʃt jne Recht zŭgerŭʃt vnnd beʃtlus damit
ʃeynn ʃage Demnach g[e]nannter ʃtadenns hanns vns
erbettenn jme der ʃtriefftliche vrkunde der Er am Recht(en)
zŭ Nidernn jng(elheim) von not(en) mit zŭtheylnn Dweyl
Nũn kuntʃthafft der warheitt nimants zuuerʃag(en)
wir auch das zŭthun geneigtt habenn wir jm als
vnther vnʃerumb Gerichts jngeʃígel vff dag vnnd jar
vbangezeigt zŭgeʃtelt

Jtem wendel n vonn winheim als eyn zŭge ʃtades hanʃe(n)
jʃt angenomenn nach ordnu(n)g Rechtenn wie recht etc
Sagt vff denn zŭʃprŭch Als er ʃampt ʃeynenn
mit far geʃellenn vff denn abennt jn hanß von
Stadens huß ko jn meynu(n)g jr verdint far lon fargelt
zu dylenn komen habenn ʃie Craffts dieln hanß
von ʃtadenn jms cleßenn vnd micheln vff der ʃtelze(n)
darin bey eynnander erfŭnd(en) ʃitzenn vnd als Emes
jms cleß heim het wollenn ghenn hab er jn
mangel ʃeyns hŭts geweʃt vhab er eyn koggell

Übertragung

beklagte Michael auf der Steltzen eine Kogel. Als sie scheiden wollten, zog Clese Emas eine Kogel hervor und sprach: »Ist das deine Kogel?« Da sagt Michael dazu, da ich die Wahrheit sage, ist sie mein. Da sagt Clese: »Ich gebe sie dir nicht, sie gehört meinem Vater.« Und geraten mit solchen Worten aneinander, dass sie sich schlagen wollten. Clese Emas stand auf und griff an seine Plaute und wollte an Michael. Hans fiel dem Clese dazwischen und zog ihn um den Tisch herum, dass sie beide in die Stube fielen. Da hielt Clese den Friedrich und zog ihn zur Stube hinaus und als Clese wieder hinein wolllte, wollte er ihm das nicht gestatten und brachte ihn an Diel Kraffts Scheuer und legte ihn auf die Erde, band im seine Plaute ab, zerbrach ihm sein Messer, das er in Händen hielt und führt ihn in die Stube seines Vaters. Da kam uns der alte Wendeling [von Weinheim] nach. Indem vermisste Clese Emas seinen Hut und ging ihn im Haus des Hans Stade suchen. Da sprach Wendeling: »Lauf zu, du hast ihn übel zugerichtet.« und beschließt damit seine Aussage. Demnach hat Hans Stade uns gebeten, ihm die schriftliche Urkunde, die er am Gericht zu Nieder-Ingelheim benötigt, mitzuteilen. Weil nun wahrheitsgemäße Zeugenaussage niemandem zu versagen ist, waren wir auch geneigt, das zu tun. So haben wir ihm diese unter unserem Gerichtssiegel am Tag und im Jahr, wie oben angezeigt, zugestellt.

Wendel von Weinheim ist als Zeuge des Hans Stade angenommen worden, gemäß der Ordnung des Gerichts, wie es Recht ist. Er sagt auf die Forderung, als er mit seinen Mitfahrgesellen am Abend in das Haus des Hans von Stade gekommen sei, der Meinung, ihr verdientes Fahrgeld zu teilen, haben sie Diel Krafft, Hans von Stade, Clese Emas und Michael auf der Steltzen darin beieinander sitzend angetroffen. Als Clese Emas heim gehen wollte, habe er, da er seinen Hut vermisste, eine Kogel,

Registereinträge

Abend   –   Emas, Clese   –   Erde   –   Fahrgeld   –   Gerichtsordnung   –   Gerichtssiegel   –   Geselle (Gesellin)   –   Hand (Hände)   –   Hut (Mütze)   –   Kogel   –   Krafft, Diel   –   Krafft, Friedrich   –   Messer (Waffe)   –   Plaute   –   Scheune (Scheuer)   –   schlagen (Schlägerei)   –   Stade, Hans (von)   –   Steltzen, Michael auf der   –   Stube   –   Tisch   –   Vater   –   Wahrheit (wahr)   –   Weinheim, Wendel von   –   Wendeling (Name)   –   Wort (Worte)   –