Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1521-1530 

Bl. 018

12.02.1522  / Mittwoch nach Scolastica

Transkription

erheltt / Barthen ʃín joiʃten principall vff eijnem hínlich dŭrch
anthes katherina die do barten mŭtter geweʃt iʃt / zu eeʃtŭer
geben worden ʃij / Barth auch do von jerlichen die bede vnd gült
Bŭrgermeiʃtern vnd Brudermeiʃtern vßgericht / Jm andern
ʃagt joiʃt ware ʃín daß die g(e)n(ann)t katherina Barthen vnd líeben
mŭtter jre vßbehalt(en) hab jre leben lang daß hínderʃt Backhuß
mitʃampt dem borne daß jtzo beckerhen kuͤʃtall jʃt Czŭm
dritten Sagt joiʃt ware ʃín / daß das fŭrder hŭʃch dar jn becker
hen jtzünt wont vor der kirchen gült verlorn ʃij worden vnd
peter meher von den kirchen geʃchworn ʃolich behuʃchúng an ʃich
bracht / Dar nach Barth becker daß vmb peter mehern er-
kaufft / Zum vierden Sagt joiʃt ware ʃij das liebe jn anfa(n)g
diß kriegs ʃelbʃt bekant vnd geʃagt ja jß jʃt ware daß die
hoijffreijde mijnem brŭder barthen vff eijnem hinlich gegeben jʃt
worden etc Hijer vff haít hommels henne ex(par)te lieben begert
Copijam vnd tag ad p(ro)xi(mu)m

Off mitwochen nach ʃcolaʃtice vírginis Anno xvc xxij

Jtem líebe mathes beckers Selig(en) dochter gíbt antwort durch
jorg kranchen vff nehʃt gethan poʃicion vnd artíckel / So joiʃt am
jŭngʃten widder ʃie jngelegt vnd nemlich vff den Erʃten / als er
Joiʃte melt gulte vnd Bŭrgermeiʃter bede hab barth von ʃolicher
hoijffreijde darŭmb dißer zangk vßgeracht / Sagt liebe hab jre
bruder barth gült do von geben oder bede ʃo hab jre Stijeffvatt(er)
Stoffels becker / jerlich die bede ʃolle vßricht(en) / jre aúch erkantt
vmb das halbteijll / do er jre die hoijffreide deʃhalben teijls zü ge-
ʃteltt / Vff den andern artickel als joiʃt fürtregt katherina
lieben mütter ʃelig hab jre fŭrbehalt(en) eijn alt Backhuʃch vnd
eijn Bronnen wijll ʃie hijer vff geantwort han wo díe mŭtt(er)
noch jn leben were vnd ʃich der hoijffreide gantz vndertzogen wolt
ʃie als eijn erbar kínth nit gewegert haben czum dritten artic-
kel Sagt liebe / nach dem als daß hŭʃch vor der kirchen gült vffge-
holt ʃolt ʃín / So ʃij jß von Barth beckern von peter mehern er-
kaüfft vnd zü ʃínen handen bracht vnd das aüch mít Becker
henne nach vermoge der kŭndʃage vertŭʃt vnd mít líeben ʃijner
ʃweʃter gütlich jn bij ʃín frommer leŭte vnd kaŭfftzettel daß ander
teijll darŭmb jtziger krieg jʃt lieben zú geʃtelt lŭtt der kŭnd
ʃage jn actis begriffen / Begert die zu beʃichtigen
   
Off die víerd poʃicion vnd artickel antwort liebe / Sagt Sij

Übertragung

dreht, dem Barth gehört, Prinzipal des Jost, und auf einem Hinlich durch Katherina Anthes, die Mutter des Barth, als Ehesteuer gegeben worden sei. Barth habe auch davon jährlich die Bede und Gülte den Bürger- und Brudermeistern entrichtet. Zum andern sagt Jost, es sei wahr, dass Katherina, Mutter des Barth und der Liebe, ihr lebenslang das hinterste Backhaus mit dem Born vorbehalten habe, welches jetzt Hen Becker als Kuhstall dient. Zum dritten sagt Jost, es sei wahr, dass das Vorderhaus, in dem Henne Becker jetzt wohnt, für die Kirchengülte verloren ist, und Peter Mer, von den Kirchengeschworenen, diese Behausung an sich gebracht und Barth Becker danach das Haus von letzteren gekauft hat. Zum vierten sagt Jost, es sei wahr, das Liebe zu Beginn des Streites selbst bekannt und gesagt hat, dass es wahr sei, dass die Hofreite ihrem Bruder Barth auf einem Hinlich gegeben worden sei. Hierauf hat Henne Hennel von Seiten der Liebe Abschrift begehrt und Verhandlungstermin beim nächsten Gerichtstag.

Mittwoch 12. Februar 1522

Liebe, die Tochter des verstorbenen Mathes Becker, gibt durch Jorg Krang Antwort auf zuletzt getane Positionen und Artikel, die Jost jüngst gegen sie eingereicht hat. Zunächst auf den ersten Artikel, dass er, Jost, meint, Barth habe die Gülte und Bürgermeisterbede von der Hofreite, um die sich der Zank dreht, bezahlt. Liebe sagt, ihr Bruder Barth habe die Gülte davon gegeben oder die Bede, so hätte eigentlich ihr Stiefvater Stoffel Becker jährlich die Bede ausrichten sollen. Er habe ihr auch die Hälfte zuerkannt, da er ihr die Hofreite deshalb teilweise zugestellt habe. Auf den anderen Artikel, dass Jost vorträgt, Katherina, die verstorbene Mutter der Liebe, habe sich ein altes Backhaus und einen Brunnen vorbehalten, will sie hierauf geantwortet haben, dass ihre Mutter noch gelebt hatte, und die Hofreite ganz beansprucht hatte, das wollte sie als ehrbares Kind nicht verweigert haben. Zum dritten Artikel sagt Liebe, nachdem das Haus für die Kirchengülte erworben werden sollte, sei es von Barth Becker von Peter Mer gekauft worden und in seine Hände gefallen, und habe das auch laut der Zeugenaussage mit Henne Becker vertauscht. Seiner Schwester Liebe sei der Kaufzettel für den anderen Teil, um den sich der jetzige Streit dreht, in Beisein frommer Leute gütlich zugestellt worden. So lautet die Zeugenaussage, wie die im Verfahren enthalten ist. Er begehrt, diese einzusehen.

Auf die vierte Position und den Artikel antwortet Liebe, es sei

Registereinträge

Abschrift   –   Anthes, Katharina   –   Artikel   –   Backhaus (Nieder-Ingelheim)   –   Becker, Barth   –   Becker, Henne   –   Becker, Katharina (Katherin)   –   Becker, Liebe   –   Becker, Mathes (Mathis)   –   Becker, Stoffel   –   Bede   –   Born (Brunnen)   –   Bruder (Brüder)   –   Brudermeister   –   Buergermeister (Ingelheimer Grund)   –   Ehesteuer   –   ehrbare Leute   –   fromm   –   Guelt (Gült)   –   Haus (Gebäude)   –   Hennel, Henne   –   Hofreite   –   Kaufzettel   –   Kirchengefälle   –   Krang, Jorg   –   Kuhstall   –   Mer, Peter   –   Mittwoch   –   Mutter (Mütter)   –   positio (positiones)   –   Prinzipal (Prinzipalin)   –   Scherer, Jost (Joist, Johannes)   –   Scholastica   –   Schwester   –   Stiefvater   –   Tochter   –   Zank   –