Haderbuch Groß-Winternheim 1490-1502 

Bl. 281v

15.09.1502  / Donnerstag nach nativitas Marie

Transkription

Jtem fiehen ʃagt jm wer wiʃʃentlich das Cleßgin becker von Swaben-
heÿm von ʃins vorfarn wegen wer kom(m)en vor den Rath Edel vnd
vnedel zu winternhey(m) vnd vor jne gerechent ʃchulthalb(e)n er jne
zuthun geweʃt / da wer er jn ʃchuldig plyben ein Sum(m) an gelt
wie vil wuʃt er nit dan(n) er hett es nit ʃo eigentlich behalten(n) Aber
cleßgin hett daʃʃelbig er ʃchuldig plieben wer gerett zubezal(e)n

Die vorgnant(en) drÿ ʃint alʃo vff den egeʃchrieb(e)n tag als gezugen
vor vns erʃchienen(n) jr kuntʃchafft des jhen ʃo vff ʃie gezogen was
zu geben Alʃo ʃint ʃie ʃampt vnd jeder beʃonder vermittelʃt jrs
rechten gethan eyds nach ordnu(n)g des Rechten verhort vnd ʃagten
wie vor gemelt

Donnerʃtags nach natiuitat(is) marie

Jtem Hamman bender hat Jeckel ʃtuden zu ʃym mompar(e)n ge
macht vt mor(is)

Übertragung

Henne Fye sagt: Ihm sei bekannt, dass Clesgin Becker von Schwabenheim wegen seines Vorfahren vor den Rat, Adelige und Unadelige, nach Winternheim gekommen sei und habe mit ihnen abgerechnet wegen Schulden, die er noch zu leisten hatte. Da sei er ihnen eine Summe Geld schuldig geblieben, wie viel das wüsste er nicht mehr. Er hätte es nicht so richtig behalten, aber dass Clesgin Schulden hatte und bereit war zu zahlen.

Die genannten 3 sind an dem angeführten Tage vor uns als Zeugen erschienen, um ihre Aussage zu machen, für die sie vor Gericht geladen wurden. Daher wurden sie insgesamt und ein jeder einzeln vereidigt und gemäß der Rechtsordnung verhört und sie sagten das oben Angeführte.

Donnerstag 15. September 1502

Hanmann Bender hat Jeckel Stude zu seinem Bevollmächtigten gemacht, wie es Gewohnheit ist.

Registereinträge

Becker, Clesgin   –   Bender, Hanman   –   Donnerstag   –   Edelleute   –   Eidesleistung   –   Fye, Henne   –   Gerichtsordnung   –   Nativitas Marie   –   Rat (Winternheim)   –   Schwabenheim (Dorf)   –   Stude, Jeckel   –   ut moris (est)   –   Vorfahren   –   Winternheim (Ort)   –