Haderbuch Groß-Winternheim 1490-1502 

Bl. 135v

26.01.1497  / Donnerstag nach conversio Pauli

Transkription

jm recht(en) gerhart knebel ʃoͤll jne billich zur offholung
komen(n) laʃʃen(n) oder die gult geben(n) vnd redt vorter
wie das philips von ockenheym vatt(er) ʃelig(en) hett
der Swalbacher doichter eyn gehabt zur ee derʃelb ʃin
vatt(er) ʃelig heb auch die gult entphang(en) vmb alʃo
ʃin p(ar)thÿ bracht mee dan(n) xxx jar lang ʃie wer
jme auch gutlich vnd geruglich von den ghen die
die vnderpfand Jnhett(en) wurd(en) vnd gerhart knebel
hett Jme auch der gult eynteyl gereycht darumb phil(ipp)
von ockenh(eim) kein jntrag geʃcheen wer in hoffnu(n)g
gerhart ʃoͤll die gult vort(er) geben(n) wie biß her vnd ʃin
p(ar)thy dar zu laiʃʃen wie er vor dar zu gelaiʃʃen wer
es wer dan(n)n das gerhart mit byʃatz vorwent wie
zu recht gnu(n)g wer das ʃin p(ar)thy den brieff vnd gult
zu rechtu(er)tigen nit macht hett man(n) fund auch nit
vom widert(eil) oder vom gultgeber das er nit geben ʃoͤll
er heb auch nit gewalts brieff oder momp(ar) ʃchafft von
Swalbachß erben die philips von ockenheim doby ge-
laiʃʃen heb das gerhart knebel jme nichts geben ʃoll
hofft ʃo Swalbachs erben ʃin p(ar)thy doby Laiʃʃen ʃo ʃoͤll
der widert(eil) Ine auch doby laiʃʃen(n) ʃtalt zurecht
Darűff Stud v(er)dingt ʃich als recht iʃt Gerhardt
knebeln ʃin wort zutun vnd redt als philips vonn(e)
ockenheym melt das ʃin vatt(er) ʃelig(er) Swalbach(en) doicht(er)
ein zur ee gehabt heb vnd ander mee nūwerung
vorwent Darumb gerhart knebel begert ʃchub vnd
tag / dan(n) er ytzt nit kunt v(er)warlich antwort oder jnred
getun alʃo hait man(n) jme ʃchub vnd tag geben von
hut zu xiiij tag(en) ʃich do zwiʃch(e)n zubedenck(en) jnrede
vff ockenheyms vorwend(en) zugeb(e)n

Jtem Johannes diel ʃpr(icht) der groiß jeckel ʃoͤll jme vj
vfgeholt ß von ɉ v(ier)t(el) wing(art) geben gelegn(en) jm berg gef(orcht)
kon waltmutshuʃe(n) vnd(en) zu werd jme ʃin gult nit
begert er mitrecht zubeʃcheyd(e)n nachdem der wing(art) noch

Übertragung

auf das Recht. Gerhard Knebel solle ihm billiger Weise die Einziehung zulassen oder die Gülte geben. Und er sagt weiter: Dass der Vater von Philipp von Ockenheim mit der Tochter von Schwalbach verheiratet war. Sein verstorbener Vater habe auch die Gülte empfangen. So dass seine Partei mehr als 30 Jahre lang sie gütlich und ruhig von jenen empfangen habe, welche die Pfänder innehatten. Und auch Gerhard Knebel habe ihm von der Gülte einen Teil gereicht. Da Philipp von Ockenheim deswegen keinen Einspruch erfuhr, sei er guter Hoffnung, Gerhard solle ihm die Gülte weitergeben wie bisher und seine Partei zur Gülte zulassen wie zuvor. Es sei denn, dass Gerhard etwas vorlegt, das rechtsgenügsam beweise, dass seine Partei keine Macht hätte, Urkunde und Gülte mit Recht zu beanspruchen. Man findet auch nicht von der Gegenseite oder dem Gültgeber, dass er es nicht geben soll. Er habe auch keine Vollmacht oder eine Bevollmächtigung von den Erben von Schwalbach, diese haben seine Partei dabei gelassen. So soll auch die Gegenseite ihn dabei lassen. Das legt er dem Gericht vor. Darauf hat sich Stude verpflichtet, wie es Recht ist, für Gerhard Knebel vor Gericht zu reden und sagt: Philipp von Ockenheim führt an, dass sein Vater die Tochter des verstorbenen Schwalbach als Ehefrau hatte und andere Neuerungen mehr werden vorgebracht. Deswegen fordert Gerhard Knebel Aufschub und seinen Termin, denn er könne jetzt keine wahre Antwort geben oder einen Einspruch machen. Darauf hat man ihm Aufschub gegeben und seinen Termin in 14 Tagen, um sich in der Zwischenzeit zu bedenken und eine Gegenrede auf Ockenheims Vorwendungen zu geben.

Johannes Diel sagt: Der große Jeckel solle ihm jährlich 6 Schilling von ½ Viertel Wingert geben, gelegen im Berg, angrenzend an Kon Waldmannshausen unten zu. Er erhält seine Gülte nicht. Daher fordert er einen Rechtsbescheid, da der Wingert

Registereinträge

Aufholung (aufholen)   –   Berg (Örtlichkeit)   –   Brief (Urkunde)   –   Diel, Johannes (Johan)   –   Ehe (ehelich)   –   Erbe (Erben)   –   Gewaltbrief   –   Guelt (Gült)   –   Guetlichkeit (Gütlichkeit)   –   Jeckel, der große   –   Knebel, Gerhart   –   Ockenheim, Philip von   –   Schwalbach, die von   –   Stude (Name)   –   Tochter   –   Vater   –   Viertel   –   Waldmannshausen, Kon (von)   –   Wingert (Weingarten)   –