Wackernheimer Haderbuch 1472-1501 

Bl. 163v

27.01.1501  / Mittwoch nach dem Paulstag Bekehrung

Transkription

{...} vnd gr C ij [?]

1501 [a]

{...} orn {...} ex{...}
{...} {...}mpt beúelhen der ʃall ʃie vort(er) das ʃie
{...} enttry{...} v(er)war(e)n vnd wid(er) an gericht
libern(n)

{er}k(ann)t Jtem kilhen(n) erkent wilhelm(m) dem beck(er) hie viɉ alb
zuʃch(en) dem nehʃt(en) gericht zugeben(n)

{e}rk(ann)t Barth erkent pet(er) mandelbaum daʃʃich pet(er) mit jme
des erbteyls halb(en) von remßen claʃen weg(en) ʃins teyͤls
v(er)trag(en) vnd bezalt hab / ʃagt jne domit quit ledig vnd
loiß

vff mitwoch nach c(on)u(er)ʃion(em) pauli

Jeckel guntru(m) Jtem Emel von wegen Jeckel gúntrums redt wie das jeckel
als momper jacob ganʃen hie an gericht gegen Barten gehand
Barth delt hett wer auch gewiʃen mit vrteyl das er Barten guter
moͤcht v(er)kauff(en) vnd angriff(en) etc ob er Bart(en) gut(er) nit moͤcht
v(er)keuff(en) / das er alß dan(n) ʃin jeckels gut(er) v(er)keuff(en) vnd ʃoͤlt an
Barten gutern als vil dar gein jnbehalt(en) / nuͦ hab jeckel an
ʃin gutern zu jngelnh(eim) v(er)kaufft vnd dargeg(en) als vil
an Barten gutern behalt(en) / begert er mitrecht zu beʃcheyd(en)
wie er die werʃchafft dem jhen er v(er)keufft hab tuͦn ʃoͤll
daruff Rampfus von wegen Barten redt er hab jeckeln
etlich bezalung getan vnd der ʃum(me) ʃij geweʃt viiij gld
xvɉ alb vngeuerlich vnd jeckel hett von dem ʃynen ge-
nomen als vil als viij ome wins beg(er)t das jeckel ʃin
hern oder ʃich ʃelbs vnderricht das er jme denʃelb(en) win
abʃluͤg / auch hab Barth mit jacob ganʃen red gehalt das
er jme jars ʃoͤll geben zwo ome wins des hab Jacob des
hab Jacob gans begert die viij ome wins mit jme zu
rechen vnd abzuʃlag(en) / vnd als gemelt wurd vmb eyn gifft
ʃagt er es wer ein Jar vier od(er) funff das jeckel jne erf(olg)t
hett hoͤfft er dem gewiʃt(en) vrteyl nach das jeckel v(er)keuff(en)
ʃoͤll jnn jars friʃt / eʃʃoͤll ʃich v(er)jert haben vnd der gifft
nu(m)me zutuͦn haben ʃo es vß dem Jar vnd gewonlich(er) zitt

[a] Hinzufügung des 19./20. Jahrhunderts.

Übertragung

{...}

1501

{...} nimmt, befehlen, der soll sie weiter das {...} ausrichten, verwahren und wieder an das Gericht liefern.

Henne Kil sagt Wilhelm, dem hiesigen Bäcker, zu, 6 ½ Albus bis kommenden Gerichtstag zu geben.

Bart bestätigt Peter Mandelbaum, dass sich Peter mit ihm wegen seines Erbteils im Namen des Clas Remß vertragen und ihn bezahlt habe, sagt ihn damit frei, ledig und los.

Mittwoch 27. Januar 1501

Emel sagt im Namen Jeckel Gunthrums, Jeckel habe als Momber des Jakob Gans hier am Gericht gegen Bart gehandelt, sei auch gewiesen mit Urteil, dass er Bart Güter verkaufen und angreifen kann usw. Wenn er Bart keine Güter verkaufen wolle, kann er dann seine, Jeckels, Güter verkaufen und sollt von Barts Gütern so viel dagegen einbehalten. Nun habe Jeckel von seinen Gütern zu Ingelheim verkauft und dagegen ebensoviel von Barts Gütern behalten. Er fordert gerichtlich zu bescheiden, wie er das Besitzrecht demjenigen, dem er es verkauft hat, übertragen soll. Darauf sagt Rampfuß im Namen Barts, er habe Jeckel etliche Bezahlung geleistet. Die Summe habe übrigens 9 Gulden und 15 ½ Albus betragen. Jeckel habe von dem Seinen genommen, so viel als 8 Ohm Wein, fordert, dass Jeckel seinen Herrn und sich selbst anweist, dass er ihm diesen Wein in Abschlag bringt. Bart habe mit Jakob Gans Rede gehalten, dass er ihm jährlich 2 Ohm Wein geben soll. Da habe Jakob Gans gefordert, die 8 Ohm Wein mit ihm abzurechnen und in Abschlag zu bringen, und als eine Überlassung angekündigt wurde, sagt er, es sei ein Jahr, vier oder fünf her, das Jeckel ihn verklagt habe. Er hofft, dem gewiesenen Urteil nach, dass Jeckel verkaufen soll binnen Jahresfrist, es soll verjährt sein und mit der Abtretung nicht mehr zu tun haben, so es aus dem Jahr und gewöhnlicher Zeit

Registereinträge

Abschlag   –   Baecker (Bäcker/Tätigkeit)   –   Bart, N. N.   –   Becker, Wilhelm (der)   –   Conversio Pauli   –   Emel (Name)   –   Erbteil   –   Gans, Jakob   –   Gericht (Wackernheim)   –   gift (giften)   –   Guetlichkeit (Gütlichkeit)   –   Gunthrum, Jeckel   –   Ingelheim (Dorf)   –   Kil, Henne (Hengin)   –   ledig (ledigen)   –   Mandelbaum, Peter   –   Mittwoch   –   Ohm   –   Rampfuß, N. N.   –   Rechnung (Abrechnung)   –   Remß, Clas   –   Urteil   –   verjähren   –   Wackernheim (Ort)   –   Wein (Wein)   –   Werschaft   –