Wackernheimer Haderbuch 1472-1501 

Bl. 050v

08.08.1492  / Mittwoch nach Vincula Petri

Transkription

vnd wes er jne wit(er) anLang ʃij er vnʃchuldig • Mathis beck(er)
zucht ʃich vff ein winkauff vnd begert den zuhor(e)n ob ers
nit geʃtee / peter ʃnade von weg(en) Ebershenn(e) redt er blib
vff dem erʃt(en) rechtʃatz • jʃt jme ʃin vnʃchult geʃtalt zu
xiiij t(agen) v(er)bot ambo

Jtem Rudig(er) Hat ʃich v(er)dingt Henn doͤrn von Ingelnh(eim) Jn ʃin wo(r)t
dornhen vnd begert das buch zu offen zuʃch(en) jme haʃenheintz vnd bart(en)
barth das v(er)leʃen hat er v(er)bott vnd hofft ʃo bart nit hie ʃij er ʃolt jne
haʃenheyntz erf(olg)t haben lut ʃins zuʃprochs vnd begert das mit recht
zu erkennen vnd ob ʃich bart ʃtelt bis nehʃt montag lut
haʃenheintzen ʃag ʃich gutlich zuu(er)trag(en) ʃi gut vnd ob des nit
geʃchee vnd ʃich wid(er) an das nehʃt gericht ʃtelt ʃolt ʃolich er-
folgnis abʃin Jʃt erkant das er jne erf(olg)t hab wo ʃolichs nit
geʃchee als Rudig(er) do von geret hatt
vffgeholt Item Rudig(er) redt jn geding von wegen dorhenn(e) er hab 1 2
vnd 3 vnd 4 h getan vff bart(en) vnd die gut(er) Lut der h
vffgeholt Hat man(n) jme ʃin(er) Vffholung geʃtand(en) v(er)bott

gel(engt) Zuʃchen Rw̋en vnd Contz ʃcheffern(n) von algeßheim won-
hafftig zu heiʃeßheim iʃt gelengt von hut zu xiiij t(agen)
sic(ut) hodie

erk(ann)t Jtem haʃenheintz erk(enn)t Rwen vonn der kirchen(n) weg(en) zu
wackernheim x d zins von j mo(r)g(en) ackers wing(ert)
vngeu(er)lich geleg(en) jm Sande von bergs liʃen weg(en)

gel(eng)t Jtem dornhen vnd Haʃenheintz iʃt jr tag gel(engt) ad p(ro)ximu(m) ju[udiciu]m
ʃic(ut) hodie

1 h Jtem her Johann Bytzel hat 1 h getan(n) vff beckers cleʃen vff
iij alb vnd ʃolich vnderpfand

1 h Jdem 1 h vff denʃelb(en) beckers cleʃen vff iiij d vnd ʃolich vnd(er)pf(and)
vff j tornis vnd ʃolich vnd(er)pfande

Jtem mathis beck(er) ʃchuldiget Ebertshenn(e) den moll(er) wye
das er jme abkaufft hab xiiij malt(er) mels kauff

Übertragung

Weshalb er ihn weiter belange, daran sei er unschuldig. Mathis Becker bezieht sich auf einen Weinkauf und beantragt, den anzuhören, falls er es nicht gesteht. Peter Schnade sagt für Henne Ebert, er bleibe bei der ersten Rechtsetzung. Seine Unschuld gilt von heute an 14 Tage. Das haben beide bei Gericht festgehalten.

Rüdiger hat sich verpflichtet, Henne Dorn von Ingelheim vor Gericht zu vertreten und beantragt, das Gerichtsbuch aufzuschlagen zwischen ihm, Heinz Hase und Bart. Das wurde verlesen. Hat er bei Gericht festgehalten und erwartet, da Bart nicht anwesend ist, soll er beklagt werden gemäß seiner Klage und beantragt das gerichtlich anzuerkennen. Falls sich Bart bis nächsten Montag stellt gemäß der Aussage des Heinz Hase sich gütlich zu vertragen, sei es gut. Falls das nicht geschieht und er sich erst wieder beim nächsten Gerichtstag stellt, soll solche Zuerkennung nicht mehr gelten. Es wurde zuerkannt, dass er ihn beklagt habe, wenn es nicht so geschieht, wie Rudiger es geschildert hat.

Rudiger sagt im Streit wegen Henne Dorn, er habe die 1., 2., 3. und 4. Heischung gegen Bart verkündet und die Güter laut der Heischung eingezogen. Man hat ihm die Einziehung zugestanden. Bei Gericht festgehalten.

Zwischen Ruhe und Contze Schefer von Algesheim, wohnhaft in Heidesheim, wurde der Verhandlungstermin von heute bis in 14 Tagen verschoben, zum gleichen Recht wie heute.

Heinz Hase sagt Ruhe für die Kirche in Wackernheim 10 Denar Zins zu, von einem Morgen Wingert, ohne Gefährde, gelegen »im Sande«, wegen Lise Berg.

Henne Dorn und Heinz Hase wurde ihr Verhandlungstermin verschoben auf den nächsten Gerichtstag, zum gleichen Recht wie heute.

Herr Johan Bitzel hat die 1. Heischung gegen Clese Becker wegen 3 Albus verkündet und auf die entsprechenden Unterpfänder.

Derselbe verkündet eine 1. Heischung gegen denselben Clese Becker, wegen 4 Denar und auf die entsprechenden Unterpfänder.

Mathis Becker beschuldigt Henne Ebert, den Müller, er habe ihm 14 Malter gekauftes Mehl [...]

Registereinträge

Algesheim (Ort)   –   Aufholung (aufholen)   –   Bart, N. N.   –   Becker, Clese   –   Becker, Mathes (Mathis)   –   Berg, Lise   –   Bitzel, Johan (Johannes, Jo)   –   Denar (d)   –   Dorn, Henne   –   Ebert, Henne (Hengin, Henchin)   –   Gefährde   –   Guetlichkeit (Gütlichkeit)   –   Hase, Heinz   –   Heidesheim (Ort)   –   Ingelheim (Dorf)   –   Mehl   –   Montag   –   Morgen (Maß)   –   Mueller (Müller/Tätigkeit)   –   Recht (gleiches)   –   Rechtsetzung   –   Ruediger (Rudiger) (Name)   –   Ruhe (Name)   –   Sand (Örtlichkeit)   –   Schefer, Contze (der)   –   Schnade, Peter   –   Unschuld (unschuldig)   –   Weinkauf   –   Wingert (Weingarten)   –   Zins (Abgabe)   –