Nieder-Ingelheimer Haderbuch 1468-1485 

Bl. 274

13.02.1484  / Freitag Valentinus

Transkription

Jtem Rincleße hat gefragt wan ʃie v(er)hort w(er)den ʃoll(e)n
S(e)n(tenti)a in xiiij tag(en) ʃi no(n) fragt vnd heiʃcht vort(er) fiat
fiat ut jur(is) eʃt noch zu zweye(n) xiiij t(agen)

Jtem Bock n(oʃte)r ʃocius ʃchul(det) pet(er) Stroheck(er)n daz er ym ein
freff(el) ʃchul(det) ʃij vnd ym die nit gebe notz in t(antu)m pet(er) negat

Jtem Antz drapp n(oʃte)r ʃocius Spricht hen ʃack(e)n zu vor X
ß gelts / die er ym byß h(er)r jerlich(e)n geben habe das er yme
die nit gibt od(er) ʃin heiʃch(en) leʃt vorgehn notz x gld / da(r)off
rett henn / Er habe off ein zijt ein wiêß kaűfft die Antzen
x ß gelts geb(e)n habe / die habe er auch mit d(er)ʃelb(e)n gult(e)n
widd(er) v(er)kaufft / Jm ʃij auch ʃin zinß etlich jar word(en) vo(n)
dem jhennen der dye wieße inhabe ʃo habe er auch nűʃt
vmb yne kaufft od(er) beʃtande(n) Es ʃij ym von eyn(er) andern
hant word(e)n vnd hofft dwil er den zins vo(n) eymand(e)rn
entpfang(en) vnd gnome(n) habe Er ʃoll yne auch vort(er) von
ym ne(m)men vnd ʃteltt das zur(e)cht antz v(er)bot das ʃack nit
abreddig iʃt daz er ym jars die x ß gelts geben habe vn(d)
ret vort(er) er wiß von keyne(r) ʃond(er)lich(e)n pfande wießen
od(er) acker dan(n) von allem dem daß er hat vnd hofft dwil
er den zinß mit h(er)re geb(e)n habe er ʃoll yn auch vort(er) gebe(n)
od(er) jn laß(e)n zu ʃiner h kome(n) vnd ʃtelt daß zu r(e)cht
Henn ʃack ʃpricht Er ʃij jn kauffs wiʃe zu vnd vonn
der wieß(e)n kom(m)en die habe er kame iij jār gehabt
So ʃij antz(e)n d(er) zinß zwen od(er) dru jar von eim and(er)n word(en)
Hofft er ʃoll den anth(is) vort(er) von jm neme(n) Ʃtelt dz zu r(echt)
Antz geʃtet nit daß ym yma(n)t and(er)s den zins mit h(e)r
geb(e)n habe dan(n) er vnd hofft er ʃoll jm den vort geben
Ad ʃocios q(ua)re vnd ʃtelt dz zu r(echt) iʃt geʃtalt ad ʃocios
ʃex(ta) p(ost) nat(ivi)t(as) ma(r)ie

Ortel Jtem Smyts karle ford(er)t ʃin vrt(eil)

Übertragung

Clese Ryne hat gefragt, wann sie gehört werden sollen. Urteil: In 14 Tagen. Und er fragt weiter: Wenn nicht? So geschehe wie es Recht ist, man gibt ihm noch zweimal 14 Tage.

Bock, unser Mitschöffe, beschuldigt Peter Strohecker, dass er ihm einen Frevel schuldig sei. Dass er ihm den nicht gebe, das schade ihm ebenso viel. Peter leugnet.

Antze Drapp, unser Mitschöffe, klagt Henne Sack an wegen 10 Schilling Geld, die er ihm bisher jährlich gegeben hat. Dass er ihm die nicht gibt oder ihn seiner Klage nachgehen lässt, das schade ihm 10 Gulden. Darauf redet Henne: Er habe vor einiger Zeit eine Wiese gekauft, die Antze 10 Schilling gibt. Die habe er auch mit derselben Gülte weiter verkauft. Antze habe seinen Zins auch etliche Jahre erhalten von jenem, der die Wiese innehat. Er habe auch nichts von Antze gekauft oder gepachtet, es sei ihm von anderer Hand geworden. Und er hofft, weil er den Zins von jemand empfangen und genommen habe, er solle ihn auch weiter von ihm nehmen und legt das dem Gericht vor. Antze lässt festhalten, dass Sack nicht leugnet, dass er ihm jährlich die 10 Schilling Geld gegeben habe und redet weiter: Er wisse von keiner besonderen Pfandwiese oder von einem Acker, sondern der Zins werde von allem gegeben. Und er hofft, weil er den Zins bisher gegeben habe, er soll ihn auch weiter geben oder ihm seine Klage zulassen und legt das dem Gericht vor. Henne Sack sagt: Er sei durch Kauf an die Wiese gekommen und habe sie so wieder weggegeben. Er habe sie kaum drei Jahre innegehabt, so dass der Zins zwei oder drei Jahre von einem anderen gegeben worden sei. Er hoffe, Anthis solle ihn weiter von ihm nehmen. Das legt er dem Gericht vor. Anthis gesteht nicht, dass jemand anderes den Zins mit gegeben habe als er und er hofft, er solle ihm den weiter geben. Das legt er dem Gericht vor. Ist verschoben worden bis zum Zusammentreten des Vollgerichts – 10 September.

Karl Schmied fordert sein Urteil.

Registereinträge

Acker (Feld)   –   Back, N. N.   –   Drapp, Antze   –   Frevel (frevelich)   –   Nativitas Marie   –   Ryne (Rhein), Clese (am)   –   Sack, Henne   –   Schmied, Karl (der)   –   sententia   –   Strohecker, Peter   –   Urteil   –   Vollgericht   –   Wiese (Grünland)   –   Zins (Abgabe)   –